Wahlarztordination
Dr. Philipp Stocker
Willkommen auf der Homepage von Dr. med. univ. Philipp Stocker, Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie.
Bei mir steht der Patient im Mittelpunkt – Ihre
Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind meine oberste Priorität.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen in vielen Bereichen, biete ich Ihnen eine umfassende medizinische Betreuung. Als Wahlarzt nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und beantworte gerne all Ihre Fragen. Ich bin davon überzeugt, dass eine offene und vertrauensvolle Kommunikation die Grundlage für jede erfolgreiche Behandlung ist.
Ich biete Ihnen ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen in meiner Wahlarztordination.
Von Vorsorgeuntersuchungen über die Behandlung akuter und
chronischer Erkrankungen bis hin zur Nachsorge – ich begleite Sie auf Ihrem Weg zu einem gesunden und erfüllten Leben.
Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Abrechnungsvertrag mit den Krankenkassen.
Die Verrechnung erfolgt daher auf Honorarbasis. Sie können in der Ordination bar oder mit Karte bezahlen, anschließend können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung
einreichen. Abhängig von der erbrachten Leistung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Ambulanztarif haben, können Sie Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse auch dort einreichen.
Für genauere Information über die Höhe der Rückerstattungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versicherung.
Honorarliste
Ausfallshonorar
Unsere Ordination wird als Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass wir uns für jeden Termin ausreichend Zeit nehmen und diesen exklusiv für Sie reservieren.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine verursachen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand, da die reservierte Zeit kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Wir behalten uns daher vor, in diesen Fällen ein Ausfallshonorar in Höhe von 75€ in Rechnung zu stellen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit wir unsere Termine fair und planbar für alle Patientinnen und Patienten gestalten können.